Kanzlei im Isental

Ihr Rechtsanwalt in Dorfen

Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits über alle Scheidungsfolgen (Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht, Hausrat etc.) geeinigt haben und lediglich die Scheidung sowie der Versorgungsausgleich (die Abwicklung derRentenansprüche) durchzuführen sind, gibt es die Möglichkeit einer Online-Scheidung.

Die Online-Scheidung ist ein Verfahren, das Zeit, Geld und Nerven sparen kann. Es ist nicht notwendig, dass Sie einen persönlichen Termin in der Kanzlei wahrnehmen. Die Abwicklung findet entweder per Mail oder per Telefon statt. Zudem muss nur ein Anwalt tätig werden, solange der Antragsgegner – also der Nochehepartner – der Scheidung zustimmt.

Die Online-Scheidung beginnt, indem Sie das Formular für die Online-Scheidung ausfüllen. Nachdem dieses an mich übersandt wurde, kann ich eine Kosteneinschätzung abgeben und den Scheidungsantrag nach Eingang eines Kostenvorschusses vornehmen.

Das Gericht wird sodann einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich an Sie und Ihren Ehepartner übermitteln, den sie zeitnah ausfüllen müssen.

Sobald alle Auskünfte der Rentenversicherungsträger vorliegen, kann das Gericht einen Scheidungstermin bestimmen.

Am Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Nochehepartner selbstverständlich persönlich anwesend sein. Der Termin wird allerdings nicht länger als 15 Minuten dauern.

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, arbeitslos sind oder Hartz-IV beziehen, gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das heißt, die Kosten des Rechtsanwaltes und des Gerichts werden vom Staat – gegebenenfalls gegen Ratenzahlung – übernommen. Den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe können Sie bei mir auf der Homepage herunterladen.

Selbstverständlich wird das Mandat von mir mit demselben Einsatz betreut, wie jede andere Scheidung. Die Kommunikation findet lediglich mit modernen Mitteln statt, das heißt aber nicht, dass Ihre Sorgen und Nöte nicht besprochen werden können.